
Separata oeconomia (lat.), getrennte Wirtschaft, selbständiger Haushalt, dessen Einrichtung durch den Haussohn nach deutschem Recht ein Beendigungsgrund der väterlichen Gewalt ist. Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1557) soll die elterliche Gewalt mit der Volljährigkeit des Kindes enden.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.